Erdgasfahrzeuge

Fahren Sie mit Erdgas! 10 Fragen zum Thema

1) Muss ein Erdgasfahrzeug häufiger zum TÜV?

Nein, Erdgasfahrzeuge werden wie konventionelle Fahrzeuge behandelt.

2) Kostet die Inspektion bei Erdgasfahrzeugen mehr?

Normalerweise nicht, es werden herstellerabhängig bei den regulären Inspektionsintervallen Servicechecks durchgeführt.

3) Wie hoch ist der Wiederverkaufswert von serienmäßigen Erdgasfahrzeugen?

Durch die steigene Nachfrage nach gebrauchten Fahrzeugen ist der Wiederverkaufswert von Serienfahrzeugen laut DAT (Deutsche Auto Treuhand) gut. Erleichtert wird der Verkauf über spezielle Verkaufsbörsen im Internet.

4) Welche Abgasnorm erfüllen Erdgasfahrzeuge?

Alle derzeitigen Pkw-Neufahrzeuge erfüllen die Euro 4 bzw. die Euro 5 Norm, die ab 01.01.2011 in Kraft tritt. Dann gelten neue Grenzwerte für Stickoxide und Rußpartikel. Auch die besonders strenge Euro 6 Norm, die ab 2015 gilt wird bereits erfüllt.

5) Wie ist das Motorverhalten im Erdgas- und Benzinmodus?

Bei den meisten neuentwickelten und auf ERDGAS optimierten Serienfahrzeugen ist die Leistung im ERDGAS- und Benzinmodus gleich, teilweise im Erdgasmodus sogar besser.

Mehr Informationen erhalten Sie von Ihrem Verkäufer.

6) Wird der Kofferraum durch den Gasantrieb kleiner?

Jein, nur nachgerüstete Fahrzeuge verlieren durch die nachträgliche Installation von Gasflaschen Platz im Innenraum. Bei neuen Serienfahrzeugen entsteht jedoch durch die Unterflur-anbringung kein Platzverlust beim Fahrzeug.

7) Wie ist die aktuelle Tankstellen Situation?

Derzeit sind bereits rund 900 Tankstationen in Betrieb. Die Infrastruktur wird kontinuierlich ausgebaut, bestehende Tankstellen werden auf den aktuellen technischen Stand gebracht und verkehrsgünstige Standorte in das Netz integriert.

8) Wie sind Erdgasfahrzeuge versichert?

Erdgasfahrzeuge werden versicherungstechnisch genauso behandelt, wie jedes konventionelle Fahrzeug. Manche Versicherungen bieten sogar Pämien für Fahrzeuge mit alternativen Antrieb.

 9) Wie wird ein Erdgasfahrzeug bei der Kfz-Steuer eingestuft?

Die neue emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland richtet sich nach der Antriebsart, nach dem Hubraum und dem CO2 Ausstoß des Fahrzeuges. Erdgasfahrzeuge haben je nach Modell rund 25% weniger CO2 Ausstoß und werden dadurch günstiger eingestuft.

10) Dürfen Erdgasfahrzeuge in die Tiefgarage fahren?

Ja, Sie können in Deutschland mit einem Erdgasfahrzeug in jede Tiefgarage fahren. In allen Verordnungen der einzelnen Bundesländer gelten entsprechende positive Regelungen. Jedoch: Ein Eigentümer kann in Einzelfällen die Einfahrt untersagen.  

 

Mehr Informationen zum Thema Erdgasantrieb auch unter:
www.erdgasfahrzeug-thueringen.de

 

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2 Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2 Emission und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Trauhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.